Eltern verfolgen hierbei regelmäßig das Ziel, ihrem behinderten Kind Vermögenswerte zukommen zu lassen, die ihm finanzielle Vorteile verschaffen, ohne jedoch seinen Anspruch auf Sozialhilfeleistungen zu schmälern.
Dieses Ziel lässt sich mit einem sog. „Behindertentestament“ erreichen, dessen Zulässigkeit der BGH in mehreren Urteilen bestätigt hat.- Ziel des sogenannten „Behindertentestaments“
- Kurzüberblick über die gesetzliche Erbfolge
- Arten, Wirksamkeitsvoraussetzungen und Inhalt einer letztwilligen Verfügung
- Grundzüge des Pflichtteilsrechts
- Inhaltliche Gestaltung des sogenannten „Behindertentestaments“.